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Ihre Strafverteidiger in Koblenz

RECHTSANWALT

RASMUS SCHMIDT

FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

0261 91548 - 34

schmidt@klinge-hess.de

RECHTSANWALT

SEBASTIAN DORMEYER

FACHANWALT FÜR STRAFRECHT

0261 91548 - 39

dormeyer@klinge-hess.de

Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer sind in der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Klinge Hess in Koblenz als Strafverteidiger tätig. Sie betreuen ihre Mandanten in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und gerichtlichen Strafprozessen.
Neben der Strafverteidigung vertreten die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer ihre Mandanten auch in Bußgeldverfahren.
Sie helfen z.B., wenn der Eintrag von Punkten in das Verkehrszentralregister, ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht.

Für Mandanten, die Opfer von Straftaten wurden, setzen die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche durch.

Wir vertreten Sie in folgenden Tätigkeitsfeldern:

Strafverteidigung

"Die Mitwirkung eines Strafverteidigers, der dem Beschuldigten beratend zur Seite steht und für diesen die ihn entlastenden Umstände zu Gehör bringt, ist für die Herstellung von »Waffengleichheit« im Strafverfahren unentbehrlich.

Das Recht des Beschuldigten, sich im Strafverfahren von einem Anwalt seiner Wahl und seines Vertrauens vertreten zu lassen, ist nicht nur durch § 137 Abs. 1 StPO und Art. 6 Abs. 3 c) MRK gesetzlich garantiert, sondern zugleich durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verfassungsrechtlich verbürgt.“

(Urteil des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 2004, - BvR 1520/01 / BvR 1521/01).

In diesem Sinne sehen die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer ihre Aufgabe als Strafverteidiger darin, als Garant für ein faires, rechtsstaatliches Verfahren die Rechte ihrer Mandanten gegenüber den Ermittlungsbehörden und vor Gericht konsequent zu vertreten.

Ordnungswidrigkeiten

Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer übernehmen die Verteidigung des Betroffenen gegenüber der Bußgeldbehörde und vor dem Bußgeldrichter. Neben Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich der Umweltdelikte und des Transportwesens vertreten die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer ihre Mandanten schwerpunktmäßig in Bußgeldverfahren aus dem Bereich des Straßenverkehrs.

Der Vorwurf der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann für den Betroffenen neben einem Bußgeld auch schnell zu Konsequenzen im Hinblick auf seine Fahrerlaubnis oder zu einem Fahrverbot führen. Auch Rotlicht- und Abstandsverstöße werden streng geahndet.

Durch die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg droht dem Betroffenen im schlimmsten Fall sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer überprüfen für ihre Mandanten die durchgeführten Abstands-, Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen auf deren technische Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit hin. Dabei berücksichtigen die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer auch immer mögliche Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis des Betroffenen oder ein drohendes Fahrverbot. Neben Privatpersonen vertreten die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer in Ordnungswidrigkeitenverfahren regelmäßig Unternehmen und Speditionen.

Jugendstrafrecht

Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer vertreten Jugendliche und Heranwachsende im Jugendstrafverfahren. Im Vergleich zum Verfahren gegen Erwachsenen gilt es im Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende viele Besonderheiten zu beachten. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) stellt sowohl eigene prozessuale als auch materiell-rechtliche Regelungen auf.

Die zukünftige Straffreiheit des jungen Beschuldigten ist das oberste Ziel des Verfahrens. Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer sorgen im Rahmen der Strafverteidigung dafür, dass die Interessen des jungen Beschuldigten gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht bestmöglich wahrgenommen werden.

Verkehrsstrafrecht

Im Straßenverkehr kommt es leicht zu Strafanzeigen und anschließenden Strafverfahren – auch gegen eigentlich sehr gewissenhafte Verkehrsteilnehmer. Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer beraten die Beschuldigten umfassend im Bereich des Verkehrsstrafrechts. Verkehrsunfällen schließen sich häufig Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung an. Auch Verfahren wegen Verkehrsunfallflucht, Trunkenheitsfahrten, Straßenverkehrsgefährdung oder Nötigung im Straßenverkehr sind an der Tagesordnung.

Neben den „normalen“ strafrechtlichen Konsequenzen (Geldstrafe, Freiheitsstrafe) drohen auch die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Verhängung eines Fahrverbotes. Dies kann die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen essenziell bedrohen. Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer haben daher bei der Strafverteidigung auch die Auswirkungen auf Fahrerlaubnis oder ein drohendes Fahrverbot stets im Blick und vertreten die speziellen Interessen ihrer Mandanten gegenüber den Ermittlungsbehörden und dem Gericht konsequent.

Betäubungsmittelstrafrecht

Gesetze und Rechtsprechung im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts unterliegen einem ständigen Wandel. Die Unterstützung durch einen kompetenten Verteidiger ist daher unverzichtbar.

Bestraft wird beispielsweise gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtmG, wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, ein- oder ausführt, veräußert, abgibt, sonst in Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.

Je nach Art und Menge des Betäubungsmittels differiert die strafrechtliche Ahndung erheblich.

Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer vertreten ihre Mandanten im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts gegenüber den Ermittlungsbehörden und vor Gericht.

Medizinstrafrecht

Arzt- und Medizinstrafrecht bildet einen immer größer werdenden Schwerpunkt strafrechtlicher Verteidigungstätigkeit. Neben der Ahndung von Behandlungsfehlern rücken dabei wirtschaftliche Gesichtspunkte inzwischen mehr in den Fokus der Ermittlungsbehörden und Gerichte.

Die häufigsten Vorwürfe gegen Ärzte hier lauten Abrechnungsbetrug, Untreue und Bestechlichkeit.

Eine erfolgreiche Verteidigung im Bereich des Medizinstrafrechts setzt exzellente Kenntnisse des Strafrechts, aber auch ebensolche des Medizinrechts voraus. Mit Fachanwalt für Medizinrecht Jörg Mathis und Fachanwalt für Sozialrecht Dr. Mathias Grünthaler stehen in der Kanzlei Klinge I Hess fachkompetente Ansprechpartner zur Verfügung, unter deren Einbindung die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer eine bestmögliche Verteidigungsstrategie für ihre Mandanten entwickeln.

Wirtschaftsstrafrecht

Ermittlungen im Bereich des „White Collar Crime“ gefährden oft die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen. Im Wirtschaftsstrafrecht müssen die Mandanten auf die absolute Professionalität des Strafverteidigers sowohl im Strafrecht als auch im Wirtschaftsrecht vertrauen. Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer können in der Rechtsanwaltskanzlei Klinge Hess auf das Fachwissen von Fachanwälten im Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Sozialrecht, Medizinrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht zurückgreifen.

Ist bereits ein Ermittlungsverfahren anhängig, gilt es, die Interessen des Betroffenen zu wahren und die Auswirkungen des Strafverfahrens gering zu halten. Denn Hausdurchsuchungen oder die Beschlagnahme wichtiger Unterlagen und Daten stellen eine erhebliche Belastung dar. Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer beraten vor allem auch Unternehmen umfassend.

Fast noch wichtiger als eine gute Strafverteidigung ist aber die Vermeidung eines Strafverfahrens. Die Strafverteidiger Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer beraten Unternehmen und Einzelpersonen vorbeugend, um strafrechtliche Konsequenzen von vornherein auszuschließen (Compliance).

Betrug, Falschbilanzierung, Geldwäsche, Insiderhandel, Insolvenzdelikte, Industriespionage, Korruption, Produktpiraterie, Steuerstraftaten, Subventionsbetrug, Unterschlagung, Untreue … sollten Sie sich solchen Vorwürfen ausgesetzt sehen, können Ihnen die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer helfen.

Berufung / Revision

Die anwaltliche Beratung über die Einlegung eines Rechtsmittels spielt in der strafrechtlichen Praxis eine große Rolle. Der Mandant möchte nach einer ungünstigen Entscheidung in erster Instanz vom Verteidiger wissen, ob eine Anfechtung des Urteils zweckmäßig ist und welches Rechtsmittel in Betracht kommt. Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer überprüfen für ihre Mandanten die Erfolgsaussichten einer Berufung oder einer Revision.

Eine genaue Prüfung erstinstanzlicher Entscheidungen anhand der schriftlichen Urteilsgründe ist dabei unumgänglich. Um die Frist für eine Berufung oder Revision zu wahren, ist oft eine vorsorgliche Einlegung des Rechtsmittels notwendig. Die Strafverteidiger Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer beraten ihre Mandanten nach Terminvereinbarung gerne in einem persönlichen Gespräch.

Opfervertretung / Nebenklage

Dem Opfer einer Straftat kann ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Täter zustehen. Diese Ansprüche setzen die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer effektiv durch. Im Rahmen einer Nebenklage ist es in den gesetzlich zulässigen Fällen möglich, direkt auf das gegen den Täter betriebene Strafverfahren Einfluss zu nehmen.

Dem Nebenkläger stehen u. a. ein Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung sowie ein eigenes Rechtsmittelrecht zu. Im Wege eines Adhäsionsverfahrens besteht die Möglichkeit, die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Verletzten bereits im Strafverfahren geltend zu machen.

Zeugenbeistand

Bei der Tätigkeit als Zeugenberater und anwaltlicher Zeugenbeistand handelt es sich zwar nicht um Strafverteidigung im eigentlichen Sinne, jedoch um eine Aufgabe, die von einem als Strafverteidiger tätigen Rechtsanwalt bestmöglich bewältigt werden kann.

Die Betreuung von Zeugen im Strafverfahren kann sich auf interne und vorbereitende Maßnahmen beschränken. Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer nehmen auf Wunsch ihrer Mandanten aber auch an Vernehmungen durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder vor Gericht teil.

Neben der Klärung eines möglicherweise bestehenden Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrechts erörtern die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer mit ihren Mandanten ein zweckmäßiges Aussageverhalten, um Missverständnissen vorzubeugen.

Eine umfassende Aufklärung des Sachverhaltes ist für die Tätigkeit als Zeugenberater und anwaltlicher Zeugenbeistand unerlässlich. Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer beraten ihre Mandanten nach Terminvereinbarung gerne in einem persönlichen Gespräch.

Haftrecht Strafvollstreckung

„Die erfolgreiche Verteidigung des in Untersuchungshaft befindlichen Klienten ist die schwierigste Aufgabe, die einem Verteidiger gestellt werden kann“ (Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 7. Auflage). Der Vollzug der Untersuchungshaft ist für den Betroffenen der fundamentalste Eingriff in seine Handlungs- und Freiheitsrechte, den die Strafprozessordnung gestattet. Dieser Eingriff muss gemäß § 112 Abs. 1 S. 2 StPO stets verhältnismäßig sein.

Durch Akteneinsicht überprüfen die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer für ihre Mandanten, ob Haftgründe vorliegen, welche die Verhängung der Untersuchungshaft rechtfertigen

Neben einem dringenden Tatverdacht muss der Beschuldigte entweder flüchtig sein oder es muss Flucht- bzw. Verdunklungsgefahr vorliegen. Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer klären mit ihren Mandanten im persönlichen Gespräch und mittels Akteneinsicht, ob es Sinn macht, mit den Rechtsbehelfen der Haftprüfung oder Haftbeschwerde gegen die Verhängung der Untersuchungshaft vorzugehen. Auch eine Aussetzung des Haftvollzuges gegen Auflagen - beispielsweise durch Sicherheitsleistung - kommt in Betracht.

Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer unterstützen ihre Mandanten auch im Rahmen der laufenden Strafvollstreckung und des Strafvollzuges, etwa bei belastenden Entscheidungen der Vollstreckungsbehörden.

Sexualdelikte

Unter Sexualstraftaten werden alle strafrechtlich relevanten Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung verstanden.

Kaum ein anderer Vorwurf kann vergleichbare Auswirkungen auf das private und berufliche Umfeld des Beschuldigten zur Folge haben. Oftmals ist die Beweislage nicht eindeutig, da regelmäßig Aussage gegen Aussage steht.

Auch in diesem sensiblen strafrechtlichen Bereich werden Sie von den Rechtsanwälten Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer effektiv verteidigt.

Kapitaldelikte

Unter Kapitaldelikten versteht man vollendete oder versuchte vorsätzliche Tötungsdelikte. In Anbetracht der Schwere des Tatvorwurfs und der hohen Strafandrohung (bei Mord lebenslange Freiheitsstrafe) ist es unerlässlich, dass der Beschuldigte, der sich dem Vorwurf eines Kapitaldelikts ausgesetzt sieht, sofort kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt. Es liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor, sodass dem Beschuldigten unverzüglich ein Pflichtverteidiger zu bestellen ist.

Erstinstanzlich werden Kapitaldelikte vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts verhandelt. Die Vollstreckung von Untersuchungshaft ist die Regel. Beim Tatvorwurf eines Kapitaldelikts ist es unerlässlich, sofort einen Strafverteidiger zu kontaktieren, der eine bestmögliche Verteidigungsstrategie mit dem Beschuldigten erarbeitet und dessen strafprozessuale Rechte effektiv wahrnimmt. Die Rechtsanwälte Rasmus Schmidt und Sebastian Dormeyer sind hier die richtigen Ansprechpartner.

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